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Im Sanierungsfall von denkmalgeschützten Opjekten ist immer darauf zu achten, dass ausschließlich Materialien zur Anwendung kommen dürfen, welche in der Grundsubstanz verwendet wurden oder vom BDA als gleichwertig gelistet wurden. Technische Details dürfen dem Standard angepasst werden, wenn sie wiederum dem Gesamtbild des Alterswertes nicht störend entgegenstehen.

