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Nur durch die Nutzung bzw. Neunutzung ist die Erhaltung eines denkmalgeschützten Gebäudes oder Ensembles erst gesichert. Es ist daher auf eine Dauernutzung und somit auf eine Revitalisierung besonders Bedacht zu nehmen. Da diese Objekte im öffentlichen Interesse stehen, sollte ein „sanfter“ öffentlicher „Zugang“ möglich sein.